Vermietungslizenz & Tourismuslizenz für Ferienwohnungen in Andalusien

Du willst deine Ferienimmobilie in Andalusien nur ein paar Wochen im Jahr selbst nutzen und sie den Rest der Zeit über Airbnb, Booking oder eine andere Plattform an Touristen vermieten? Klingt nach einem cleveren Plan – die Mieteinnahmen decken die laufenden Kosten, vielleicht sogar die Rate für die Hypothek. Doch ganz so einfach ist es leider nicht.

Wer in Andalusien eine Ferienwohnung touristisch vermieten will, braucht mittlerweile nicht nur eine, sondern gleich mehrere Genehmigungen und Registrierungen. Seit 2016 gelten die Grundregeln für die touristische Vermietung, festgelegt im Decreto 28/2016 der andalusischen Landesregierung (nachzulesen unter juntadeandalucia.es/boja/2016/28/6). Doch seitdem hat sich der bürokratische Aufwand massiv erhöht. Stand 2025/2026 brauchst du als Vermieter:

  • Eine andalusische Vermietungslizenz (VFT-Nummer) der Junta de Andalucía – auch Tourismuslizenz, Touristenlizenz oder touristische Lizenz genannt.
  • Eine nationale Registrierungsnummer (NRA), die seit Juli 2025 beim spanischen Grundbuchamt beantragt werden muss.
  • Die Registrierung deiner Unterkunft und aller Gäste auf der Plattform SES Hospedajes des spanischen Innenministeriums.
  • Seit April 2025 die Zustimmung deiner Eigentümergemeinschaft, falls deine Wohnung in einer Comunidad de Propietarios liegt.
  • Die jährliche Meldung deiner Vermietungsumsätze ans spanische Finanzministerium.

Am besten ist es, du bist so wohlhabend, dass du deine spanische Ferienimmobilie genießen kannst, ohne auf Mieteinnahmen angewiesen zu sein. Für alle anderen kommt hier der ausführliche Überblick.

Auflagen für die touristische Vermietung

Die andalusische Vermietungslizenz ist an konkrete Bedingungen geknüpft. Diese wurden im Decreto 28/2016 festgelegt und durch das Decreto 31/2024 ergänzt:

  • Die Ferienwohnung muss als Ganzes vermietet werden. Werden nur einzelne Zimmer vermietet (z. B. als Bed & Breakfast), dann musst du selbst persönlich in der gleichen Wohnung wohnen.
  • Deine Ferienimmobilie muss im Registro de Turismo de Andalucía eingetragen sein, inklusive der maximal zulässigen Belegung durch Gäste. Die erteilte VFT-Lizenznummer muss auf allen Werbeprospekten und Internetanzeigen erscheinen – zusätzlich zur NRA-Nummer (dazu weiter unten mehr).
  • Vor jeder Anreise und nach jeder Abreise muss die Wohnung gereinigt werden.
  • Ein gut sichtbares Schild muss auf ein Beschwerdebuch (Libro de Quejas) hinweisen. Gebrauchsanleitungen und Sicherheitshinweise für Elektrogeräte müssen ausliegen, ebenso Informationen zu Rauchverboten und Nutzungseinschränkungen.
  • Eine Kontaktperson, die sich um die Wohnung kümmert, muss telefonisch erreichbar sein.
  • Du musst die Ausweisdaten deiner Gäste erfassen und innerhalb von 24 Stunden über SES Hospedajes an die Behörden melden.
  • Deine Gäste müssen einen schriftlichen Mietvertrag erhalten mit deiner VFT-Lizenznummer, deiner Telefonnummer, dem Mietpreis und den Daten der An- und Abreise.
  • Der Mietpreis muss pro Nacht ausgewiesen werden und die Kosten für Wasser, Strom, Reinigung und Bettwäsche enthalten. Eine Mindestmietdauer darf nicht vereinbart werden – theoretisch könnte also jemand die Wohnung für eine einzige Nacht buchen, und trotzdem muss der Mietpreis die Reinigungskosten beinhalten.

Ursprünglich mussten auch alle Schlaf- und Wohnräume über Heizung und Klimaanlage verfügen. Diese Bestimmung hat der oberste andalusische Gerichtshof mit einem Urteil vom 21.10.2019 wieder gestrichen.

Gästeregistrierung über SES Hospedajes

Seit Dezember 2024 müssen alle Vermieter ihre Gäste über die zentrale Plattform SES Hospedajes des spanischen Innenministeriums registrieren. Das alte Verfahren über die Guardia Civil wurde abgeschafft. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft sind die Daten jedes Gastes über 14 Jahre digital zu übermitteln – Name, Adresse, Ausweisnummer, Check-in-Datum, Vertragsnummer und Übernachtungskosten.

Um SES Hospedajes nutzen zu können, brauchst du ein digitales Zertifikat der FNMT (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre) oder eine Registrierung bei Cl@ve. Für Nicht-Residenten ist das digitale Zertifikat der einzige Weg, da sie kein Cl@ve beantragen können. Die Gästedaten müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden. Wer die Meldefrist versäumt oder gar nicht meldet, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen.

Gut zu wissen: Seit Juni 2025 darf laut der spanischen Datenschutzbehörde keine Kopie des Personalausweises mehr vom Gast verlangt werden – es genügt das ausgefüllte Datenblatt.

Die NRA: Spaniens nationale Registrierungsnummer

Als wäre die andalusische VFT-Lizenz nicht schon Bürokratie genug, braucht seit Juli 2025 jeder Vermieter in ganz Spanien zusätzlich eine nationale Registrierungsnummer – die NRA (Número de Registro de Alojamiento). Diese wird über das spanische Grundbuchamt beantragt und dort eingetragen. Ohne NRA kannst du deine Ferienwohnung auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com nicht mehr inserieren – die Portale sperren Anzeigen ohne gültige NRA konsequent.

Die NRA ist nicht mit der andalusischen VFT-Lizenznummer zu verwechseln. Du brauchst tatsächlich beide Nummern, und beide müssen in deinen Inseraten angegeben werden. Die NRA ist dabei ein echtes Bürokratie-Monster: Sie ist rund 50 Zeichen lang und besteht größtenteils aus Nullen. Eine typische NRA sieht ungefähr so aus: ESFCTU0000180480003350800000000000000000VFT/MA/61094.

Für die Beantragung benötigst du den CRU (Código Registral Único) – eine 14-stellige Kennziffer, die du in deiner Eigentumsurkunde findest (dort auch als »Identificador Único Registral« oder IUR bezeichnet) – sowie die Katasternummer deiner Immobilie, die auf deinem jährlichen IBI-Bescheid steht. Die NRA-Daten müssen einmal jährlich im Grundbuch aktualisiert werden.

Die NRA ist nur 12 Monate gültig und muss jedes Jahr erneuert werden. Die Gebühr beim Grundbuchamt beträgt 27 Euro pro Antrag (zzgl. Steuern). Zusätzlich musst du jährlich zwischen Februar und März eine Informationserklärung über deine Vermietungstätigkeit im Vorjahr einreichen – auch dann, wenn du die Wohnung gar nicht vermietet hast. Ohne diese Meldung wird die NRA widerrufen, und die Plattformen entfernen dein Inserat.

Das klingt machbar, hat aber einen Haken: Als Nichtresident – also wenn du deine Einkommensteuer nicht in Spanien zahlst – kannst du den NRA-Antrag kaum selbst online stellen. Die Anmeldung über Cl@ve ist für Nicht-Residenten nicht verfügbar, und das Portal der Registradores stellt Ausländer vor erhebliche technische Hürden. In der Praxis bedeutet das: Du musst deinen spanischen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Rechne dafür mit rund 150 bis 200 Euro für den Erstantrag plus die Grundbuchgebühren, und mit einem kleineren Betrag für die jährliche Verlängerung und Meldung.

Lizenznummer einer Ferienwohnung prüfen

Du willst als Urlauber überprüfen, ob eine Ferienwohnung tatsächlich lizenziert ist? Die andalusische VFT-Nummer kannst du über das Registro de Turismo de Andalucía verifizieren.

Jede legale Ferienwohnung in Andalusien trägt eine Nummer im Format VFT/XX/00000, wobei XX für die Provinz steht – z. B. MA für Málaga, CA für Cádiz, SE für Sevilla. Fehlt diese Nummer in einem Inserat oder lässt sie sich nicht verifizieren, ist Vorsicht geboten. Seriöse Vermieter geben sowohl die VFT-Nummer als auch die NRA offen an.

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft seit 2025 Pflicht

Seit dem 3. April 2025 benötigst du für eine neue Vermietungslizenz die ausdrückliche Zustimmung deiner Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios). Dafür ist eine Abstimmung nötig, bei der mindestens drei Fünftel der Miteigentümer zustimmen müssen. Die Eigentümergemeinschaft hat damit auch das Recht, touristische Vermietung in ihrem Gebäude komplett zu untersagen.

Für Vermieter, die ihre Lizenz bereits vor April 2025 erhalten haben, gilt Bestandsschutz – die Eigentümergemeinschaft kann eine bestehende Lizenz nicht nachträglich aufheben. Wer eine Immobilie mit gültiger Lizenz kauft, ist ebenfalls auf der sicheren Seite: Seit August 2025 ist offiziell klargestellt, dass die andalusische Vermietungslizenz an die Immobilie gebunden ist und beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht. Lediglich der Eigentümerwechsel muss dem Registro de Turismo gemeldet werden.

Eine weitere wichtige Neuerung: Seit April 2025 ist für die Beantragung der Vermietungslizenz keine Erstbezugslizenz (Licencia de Primera Ocupación) mehr erforderlich. Stattdessen können Eigentümer eine Erklärung abgeben, dass ihre Immobilie den städtebaulichen Vorschriften entspricht. Das erleichtert die Antragstellung vor allem für ältere Immobilien, bei denen diese Bescheinigung oft schwer aufzutreiben war.

Allerdings gilt seit Dezember 2025: Die Vermietungslizenz (Declaración Responsable) ist nur noch fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Bestehende Vermieter können einen »konsolidierten touristischen Gebrauch« beantragen, andernfalls erlischt die alte Anmeldung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Was kostet die Vermietungslizenz?

Die andalusische Vermietungslizenz selbst ist gebührenfrei – du zahlst bei der Junta de Andalucía keine Antragsgebühr. Was allerdings ins Geld geht, sind die Voraussetzungen: gegebenenfalls eine Nachrüstung der Wohnung (Rauchmelder, Erste-Hilfe-Set, Beschwerdebuch), die Einrichtung eines digitalen Zertifikats und einer AutoFirma, sowie die laufenden Kosten für einen spanischen Steuerberater.

Viele Vermieter lassen den Antrag von einem Gestor oder Rechtsanwalt stellen – rechne dafür mit 300 bis 800 Euro, je nach Anbieter. Dazu kommen die jährlichen Steuerberatungskosten von 500 bis 1.500 Euro.

Steuern auf Mieteinnahmen

Für deine Mieteinnahmen musst du spanische Einkommensteuer zahlen: 19 % auf die Brutto-Mieteinnahme. Ob du als »Nicht-Resident« (weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien) deine Kosten vor der Besteuerung abziehen kannst, war lange umstritten – für EU-Bürger hat der Europäische Gerichtshof jedoch klargestellt, dass ein Kostenabzug möglich sein muss.

Seit 2025 hat sich steuerlich einiges geändert: Die vierteljährliche Steuererklärung ist abgeschafft. Stattdessen gibst du einmal jährlich im Januar eine Steuererklärung über das Modelo 210 ab. Außerdem ist in Andalusien bis mindestens 2028 keine Mehrwertsteuer auf touristische Vermietung fällig – ein Vorteil gegenüber anderen Regionen wie den Kanarischen Inseln, wo 7 % IGIC anfallen.

Sollte nach Abzug deiner Kosten und der spanischen Steuern noch ein Gewinn übrig bleiben, dann musst du diesen als Einnahme in deiner deutschen Steuererklärung angeben. Zwar musst du deine spanische Zusatzeinnahme nicht zu deinem persönlichen deutschen Einkommensteuersatz versteuern, sie fließt aber in den sogenannten Progressionsvorbehalt ein. Das bedeutet, es wird so getan, als ob dein deutsches Einkommen um das spanische Einkommen vergrößert wurde. Der auf diese neue Summe entfallende höhere Steuersatz wird dann auf dein gesamtes deutsches Einkommen angewandt.

Dem spanischen Fiskus zu verschweigen, dass du vermietest, ist keine gute Idee. Durch die Registrierung bei der andalusischen Tourismusbehörde und die NRA im Grundbuch weiß das spanische Finanzamt ohnehin Bescheid. Zusätzlich müssen seit 2026 alle Vermietungsumsätze jährlich ans spanische Finanzministerium gemeldet werden (Verordnung VAU/1560/2025). Und zwischen dem spanischen und dem deutschen Fiskus findet ein automatischer Datenaustausch statt.

Strafen bei Vermietung ohne Lizenz

Die Ferienwohnung ohne Lizenz zu vermieten, kann sehr teuer werden. Die Strafe dafür liegt zwischen 6.000 und 180.000 Euro. Bis zu 3.000 Euro werden auch fällig, falls du zwar eine Lizenz hast, aber die Bestimmungen nicht einhältst.

Sobald die Behörden entdecken, dass du ohne Lizenz vermietest, werden deine Feriengäste sofort vor die Tür gesetzt und müssen sich eine andere Bleibe suchen. Dann bekommst du richtig Zoff – nicht nur mit deinen Gästen, sondern auch mit deiner Vermittlungsagentur.

Seit April 2025 können auch deine Nachbarn oder die Eigentümergemeinschaft eine nicht lizenzierte Vermietung direkt bei den Behörden melden. Und die Plattformen selbst geraten zunehmend ins Visier: Airbnb und Booking wurden bereits mit hohen Strafen belegt, weil sie Inserate ohne gültige Registrierungsnummer gelistet hatten.

Bestrebungen, die Vermietung von Ferienwohnungen einzuschränken

Offiziell werden die Regulierungen damit begründet, dass Feriengäste besser gegen unlautere Angebote geschützt werden sollen. Tatsächlich geht es aber auch um den Schutz der Hotels vor der Billigkonkurrenz privater Vermieter – und vor allem darum, zu verhindern, dass Wohnraum für Einheimische knapp wird, weil immer mehr Wohnungen als Ferienunterkünfte genutzt werden.

Mit einem Urteil vom 16. Mai 2023 hat der oberste andalusische Gerichtshof (Tribunal Superior de Justicia) bestimmt, dass es den Städten überlassen ist, die Vermietung von privaten Ferienwohnungen zu begrenzen, falls eine Übersättigung des Vermietungsmarktes vorliegt. Der Bürgermeister von Cádiz, ein Mitglied der linken Partei Adelante Andalucía, hatte das Angebot an Ferienwohnungen in der Innenstadt beschränkt und Recht bekommen. Über den Flächennutzungsplan können Stadtverwaltungen ausweisen, in welchen Stadtteilen solche Beschränkungen gelten sollen. Bereits erteilte Vermietungslizenzen dürfen allerdings nicht rückgängig gemacht werden. Einen Ausweg weist die Stadt Barcelona: Hier werden alle bestehenden Lizenzen garantiert, allerdings nur bis 2028. Dann müssen sie neu beantragt werden.

Einige andalusische Gemeinden gehen noch weiter. Städte wie Málaga und Fuengirola haben Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern ohne direkten Straßenzugang eingeschränkt – nur Einfamilienhäuser oder Erdgeschosswohnungen dürfen dort noch neu lizenziert werden. Kommunen können außerdem spezifische Gebühren für Touristenunterkünfte erheben, etwa höhere Müllgebühren auf dem Niveau von Gewerbebetrieben.

Spaniens mitgliederstärkste Gewerkschaft CCOO (Comisiones Obreras) hat bereits Einschränkungen des Tourismus an der gesamten Costa del Sol gefordert. Die ausufernde Gentrifizierung ganzer Stadtteile in Städten wie Málaga, Marbella und El Puerto de Santa María sei wegen des erhöhten Wasserverbrauchs und der zunehmenden Vermüllung nicht mit den Folgen des Klimawandels vereinbar und führe dazu, dass Einheimische wegen steigender saisonaler Mieten aus den Innenstädten vertrieben werden.

Allerdings sind weniger die privaten Eigentümer das Problem, die gelegentlich ihre einzige Ferienwohnung an Touristen vermieten, sondern vielmehr die großen Investmentgesellschaften, die mit großen Geldmengen aus manchmal zweifelhafter Herkunft ganze Stadtteile aufkaufen und umkrempeln. Die Gegend um den Plaza de la Merced in Málaga ist so ein Beispiel, wo es bereits mehr Airbnb-Angebote gibt als Wohnungen für die Bürger der Stadt. In Marbella sind rund 15.000 private Touristenunterkünfte registriert – das entspricht etwa 15 % aller Wohnungen, wobei nur rund ein Drittel davon tatsächlich aktiv vermietet wird.

Jedoch kann keine Regulierung den eigentlichen Grund für die wachsende Wohnungsnot beseitigen: Seit Jahren werden in Spanien mehr Häuser abgerissen als neu gebaut. Neubauwohnungen sind erst recht unerschwinglich für die Menschen, die preiswerte Wohnungen am nötigsten hätten. Außerdem werden fast nur Luxuswohnungen für Touristen gebaut, vorzugsweise in den Hotspots am Meer. Der zweite Grund ist das 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Vermietung von Wohnungen, das Langzeitvermietungen unattraktiv macht für den Vermieter.

Eine andalusische Vermietungslizenz beantragen

Die Behörden durchforsten mittlerweile systematisch die großen Vermittlungsportale wie Airbnb und Booking nach Anzeigen ohne gültige VFT- und NRA-Nummer. Seit April 2025 können auch Eigentümergemeinschaften verdächtige illegale Ferienwohnungen direkt bei den Behörden melden. Wer nur auf seiner eigenen Webseite wirbt oder auf Mundpropaganda setzt, hat vielleicht noch eine Schonfrist – aber das Netz wird enger.

Der spanische Fiskus hat außerdem Zugriff auf die Rechnungen der Wasserwerke und Elektrizitätsversorger. Du solltest daher deine Wasser- und Stromrechnungen gut aufheben, um gegebenenfalls belegen zu können, dass in einem bestimmten Zeitraum niemand in deiner Ferienwohnung anwesend war und sie folglich auch nicht vermietet gewesen sein kann.

Von der Lizenzierungspflicht gibt es Ausnahmen:

  • Solange du deine Ferienimmobilie nicht gegen Geld vermietest, sondern nur deinen Freunden und Verwandten unentgeltlich überlässt. Eine offene Frage ist, ob dir der spanische Fiskus – und anschließend der deutsche Fiskus – glaubt, dass du kein Geld genommen hast.
  • Wenn du die Wohnung länger als zwei Monate an denselben Mieter vermietest. Das gilt als Langzeitmiete, und dafür greifen andere spanische Mietgesetze (LAU).
  • Wenn du mehr als drei Ferienwohnungen in der gleichen Wohnanlage vermietest. Für diese gilt die Verordnung 194/2010 vom 20. April 2010.
  • Wenn es sich um eine ländliche Ferienwohnung für Land- und Aktivurlaub nach Art. 48 des Gesetzes 13/2011 handelt (Vivienda Rural).

Findige Vermieter, die an einem Ort mehrere gleichartige Wohnungen anbieten, sind auf den Trick verfallen, nur eine davon zu lizenzieren und nach dem neuen Standard aufzurüsten. Dem Inserat im Internet kann man ja nicht ansehen, welche konkrete Wohnung dem Interessenten gerade angeboten wird. Die Behörden kennen diese Masche allerdings und kontrollieren zunehmend vor Ort.

Antragsformular Vermietung Ferienwohnung Andalusien
Antragsformular ( Screenshot )

Das Antragsverfahren

Deine andalusische Vermietungslizenz kannst du bei der Junta de Andalucía ausschließlich online beantragen. Alle in Papierform eingereichten Anträge werden von der Junta unbearbeitet zurückgewiesen – auch wenn dir ein freundlicher Angestellter deiner Stadtverwaltung dabei geholfen hat.

Damit du überhaupt einen Antrag im andalusischen »Oficina Virtual« stellen kannst, musst du dir zuerst ein spanisches digitales Zertifikat der FNMT und eine AutoFirma (digitale Signatur) besorgen. Wie das geht, ist in dem Beitrag »Eine Ferienimmobilie in Andalusien kaufen« beschrieben.

Sobald du das Zertifikat und deine persönliche Signatur auf deinen Rechner geladen hast, kannst du mit deinem Antrag loslegen:

Hierzu googelst du nach »Junta de Andalucía« und rufst das »Registro de turismo« auf.

Dort klickst du auf »Establecimientos y servicios turisticos«, danach auf »Viviendas con fines turísticos«. Nun zeigt sich ein Menüpunkt »Formularios« mit zwei Zeilen zur Auswahl. In der ersten Zeile klickst du an: Acceso al trámite.

Dann suchst du den Menüpunkt »Como realizar el trámite«.

Unter der Überschrift »Por Internet« klickst du auf Solicitar el trámite en línea.

Dann klickst du auf »realizar un trámite con certificado digital«.

Dann klickst du auf den grünen Button »Acceder«.

Das Programm antwortet mit »processando su peticion«. Es zeigt dir dein Zertifikat an. Du bestätigst das mit »ok«.

»processando…« Es erscheint ein Menü »trámites disponibles«. Dort wählst du den Menüpunkt »Registro de Turismo«.

Es erscheint: »declaracion responsable ejercicio de la actividad«.

Falls du schon einen Antrag angefangen hast, steht dort Codigo: CTC-12345678 o. ä. Da klickst du drauf, um den Antrag weiter zu bearbeiten.

Auch falls du erstmals einen Antrag stellst, klickst du auf »Inicio del trámite«, dann auf den Button »Editar«.

Du füllst das 7-seitige Formular am Bildschirm aus. Beachte dabei eine spanische Besonderheit: In Deutschland haben wir oft zwei Vornamen und einen Nachnamen. In Spanien ist es umgekehrt. Das Formular bietet ein Feld »nombre« (Vorname) und zwei Felder für 1. apellido und 2. apellido (erster und zweiter Nachname). Heißt du also z. B. Franz Xaver Müller, dann musst du in das Feld nombre »Franz Xaver« eintragen und in das Feld 1. apellido »Muller« (ohne ü!). Das Feld 2. apellido bleibt frei. Andernfalls würdest du die Fehlermeldung bekommen: »FRANZ XAVER MULLER ist nicht identisch mit FRANZ XAVER MULLER«.

Außerdem gestattet das Programm bei der Telefonnummer keine ausländische Vorwahl. Gib einfach deine deutsche Handynummer ohne Vorwahl ein, es ruft eh niemand bei dir an. Achte aber darauf, dass deine E-Mail-Adresse korrekt geschrieben ist.

Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, klickst du auf den Button »Firmar«. Nun musst du noch den Menüpunkt »Documentación adjunta« bearbeiten. Hier könntest du zwar mehrere Dokumente von deinem PC hochladen, jedoch werden die nicht bearbeitet. Du musst also vorher alle Dokumente zu einem zusammenfügen, welches nicht größer als 10 MB sein darf.

Üblicherweise werden diese Dokumente benötigt:

  • Die Kopie des Deckblatts deiner Escritura, aus dem Name und Adresse des Notars hervorgehen.
  • Die ca. 3 Blätter der »Nota Simple« aus deinem Kaufvertrag.
  • Eine Kopie deiner aktuellen IBI.
  • Ein Katasterauszug und dein Katasterbescheid.
  • Falls deine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft liegt: das Protokoll der Eigentümerversammlung, in der mindestens drei Fünftel der Eigentümer der touristischen Vermietung zugestimmt haben (seit April 2025 Pflicht bei Neuanträgen).

Seit April 2025 ist die Licencia de Primera Ocupación (Bescheinigung der Erstbewohnbarkeit) nicht mehr erforderlich. Stattdessen gibst du im Antrag eine Erklärung ab, dass deine Immobilie den geltenden städtebaulichen Vorschriften entspricht. Das erleichtert die Antragstellung erheblich – gerade bei älteren Immobilien war diese Bescheinigung oft nur schwer aufzutreiben oder gar nicht vorhanden.

Bei der erstmaligen Erstellung deines Antrags musst du noch den Button »Firmar« betätigen und die dort verlangten Informationen eingeben.

Die Junta de Andalucía behält sich vor, weitere Dokumente anzufordern. Dazu können gehören: deine NIE-Urkunde, die letzte Wasserrechnung und die letzte Stromrechnung sowie ein Nachweis, dass deine Immobilie haftpflichtversichert ist. Für Vermietungszwecke bietet dir deine Versicherung eine Erweiterung an, die Schäden durch Mieter abdeckt.

Du erhältst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, dass dein Antrag bei der Junta de Andalucía eingegangen ist. Die Behörde hat nun bis zu 20 Tage Zeit, deinen Antrag zu bearbeiten. Die Junta kann auch jemanden schicken, der deine Wohnung inspiziert.

Falls du keine E-Mail mit der Empfangsbestätigung bekommst, solltest du dort dringend nachtelefonieren – denn dann wird dein Antrag möglicherweise gar nicht bearbeitet.

Andernfalls erhältst du nach einigen Tagen eine weitere E-Mail, dass dein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Den Text des Bescheides findest du in einem persönlichen Dokumentenordner, dessen URL dir in der E-Mail mitgeteilt wird. Du hast dann 10 Tage Zeit, den Bescheid herunterzuladen oder Einspruch einzulegen. Wenn du länger als 10 Tage brauchst, hast du Pech gehabt – dann gilt dein Antrag automatisch als abgelehnt.

Andalusien Lizenz Bescheid Vermietung
Lizenz-Bescheid S1 ( Beispiel )

Falls du eine Lizenz erhalten hast, musst du mit dem Bescheid noch zur lokalen Polizeistation gehen und deine Lizenz dort registrieren lassen. Von der Polizei erhältst du eine Empfangsbestätigung mit einer Registernummer. Die Junta de Andalucía verlangt das ausdrücklich – lass dich dort also nicht abwimmeln.

Deine VFT-Lizenznummer (im Format VFT/MA/00000) musst du in deinen Online-Anzeigen auf allen Vermietungsportalen gut sichtbar angeben. Seit Juli 2025 muss zusätzlich deine NRA-Nummer in den Inseraten erscheinen – ohne sie sperren die Plattformen deine Anzeige.

Hebe deinen Lizenzbescheid, den Antrag und die Polizeibestätigung an einem sicheren Ort auf. Denk auch daran, dass die Declaración Responsable seit Dezember 2025 nur noch fünf Jahre gültig ist – notiere dir also das Ablaufdatum, damit du rechtzeitig die Verlängerung beantragst.

Verfasst am 11. April 2026
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Kommentare

Geschrieben von Helmut Josef Weber am 26. Februar 2017

Sehr informativ.
Hat vielleicht Jemand die deutsche Übersetzung zu:
...Wenn es sich um eine ländliche Ferienwohnung für Land- und Aktivurlaub nach Art. 48 des Gesetzes 13/2011 handelt...
Ich vermiete in Andalusien auf dem Lande und würde unter dieses Gesetz fallen.

Viele Grüße aus Andalusien
H. J. Weber

Geschrieben von Christof Kehr am 19. Mai 2023

Problem nur in Barcelona und Sevilla? Pustekuchen:
https://www.costanachrichten.com/spanien/politik-wirtschaft/urteil-spanien-touristen-apartments-ferienwohnungen-limit-vermietung-gesetz-andalusien-92284273.html

Geschrieben von Willy am 16. Juni 2024

Kann man auch eine angemiete Wohnung touristisch als Fewo weitervermieten?

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