Elektroroller in Spanien: Regeln, Gesetze, Städte

Für Touristen ist es ideal, wenn sie sich in Spaniens Städten mit den wendigen Elektrorollern (patinetes eléctricos), Segways und Power-Wheels fortbewegen können. Etliche Verleihfirmen bieten diese Gefährte mittlerweile an, was teilweise zu chaotischen Verhältnissen in Spaniens Innenstädten geführt hat. In Barcelona ist bereits eine totgefahrene Fußgängerin zu beklagen.

Schon länger ist in Deutschland per Gesetz klar geregelt, wie E-Roller im Straßenverkehr genutzt werden dürfen: Elektroroller benötigen eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie müssen über zwei unabhängige Bremsen, Licht und Klingel verfügen. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung für den Roller abgeschlossen haben. Die Roller dürfen maximal 20 km/h schnell sein und nicht auf Gehwegen benutzt werden. Segways und Power-Wheels dürfen im öffentlichen Verkehr nicht bewegt werden.

Bis heute (Stand: September 2023) gibt es keine einheitlichen Regeln, was beim Fahren mit E-Scootern, Segways und Power-Wheels in Spanien zu beachten ist. Die spanische Generaldirektion für den Straßenverkehr DGT sollte die Regeln dann durchsetzen. Daher ist es derzeit ins Belieben der autonomen Regionen und der Gemeinden gestellt, ob und wie sie die Nutzung der neuen Verkehrsmittel reglementieren wollen.

Regeln für E-Roller in Spanien

In Andalusien gilt für Elektroroller, Segways und Power-Wheels ein Tempolimit von 10 km/h und für die Nutzer ein Mindestalter von 16 Jahren. Unklar ist, wie das kontrolliert werden soll.

In Madrid dürfen diese Geräte neuerdings nur auf Radwegen benutzt werden und einigen Mietfirmen wurde kurzerhand die Lizenz entzogen. Die Anzahl der Mietlizenzen soll in Madrid auf 10.000 beschränkt werden.

In Málaga ist es verboten, die Mietgeräte in der Innenstadt abzustellen, weil diese achtlos irgendwo hingeworfen werden und das Stadtbild verschandeln.

In Torremolinos dürfen die E-Roller nicht auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen fahren. Auch das Fahren in Tunneln und durch Brückenunterführungen ist verboten.

In Marbella muss mit Elektrorollern auf Fahrradwegen gefahren werden. Verboten ist die Benutzung auf Gehwegen und Fußgängerzonen. Außerdem gilt eine Helm- und Lichtpflicht.

Hinweis: Seit Anfang 2024 ist die Mitnahme von E-Rollern in der Metro, in Bussen in ganz Andalusien untersagt. In den Zügen der spanischen Eisenbahn Renfe gilt das Verbot für das ganze Land.

Auf Mallorca darf man während der Fahrt mit E-Scootern weder telefonieren noch über Kopfhörer Musik hören. An der Strandpromenade von Palma dürfen E-Scooter nur zwischen 9 und 21 Uhr benutzt werden.

Ungeregelt ist in den meisten spanischen Gemeinden, ob man mit den Geräten auf Straßen, Busspuren und Gehsteigen sowie in Fußgängerzonen fahren darf. Es gibt weder Helmpflicht noch eine Versicherung. Auch die Mindestausstattung wie Klingel, Licht und Bremsen ist nicht einheitlich geregelt.

Klar ist nur, dass die meisten deutschen Privat-Haftpflichtversicherungen nicht haften, falls ein deutscher Tourist in Spanien mit »Motorfahrzeugen«, die schneller als mit 6 km/h unterwegs sind, einen Unfall verursacht (»Benzin-Klausel«).

Du solltest dich daher unbedingt bei der spanischen Verleihfirma erkundigen, ob das Fahrzeug versichert ist. Sollte es zu einem Prozess kommen, werden die spanischen Gerichte wohl die Regeln anwenden, die generell für Motorfahrzeuge gelten, weil es ja noch keine anderen gibt.

Verfasst am 15. Juli 2019
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