Gefährliche Hunde in Andalusien

Die Spanier haben keinen guten Ruf, was ihren Umgang mit Hunden angeht. Hunde werden gequält, unter unwürdigen Bedingungen gehalten oder einfach, wenn man ihrer überdrüssig ist, rausgeschmissen. Wenn sie Glück haben, landen sie in einem der privaten Tierschutzvereine, unter denen viele von Briten betrieben werden. Die Hunde werden dann Touristen angeboten mit der Bitte, diese in ihr Heimatland mitzunehmen. Hunde, die keinen Unterschlupf in einem Tierheim finden, überleben irgendwie in der freien Wildbahn.

Ich bin schon bedient, wenn ich einen Bogen um die vielen Fäkalien auf den Gehwegen machen muss. Ich bin kein Held, wenn ich auf Hunde treffe. Auf meinen Wanderungen nehme ich immer einen Stock mit für den Fall, dass mir in den einsamen andalusischen Wäldern ein herumstreunender Hund begegnet. Und ich kann immer nur hoffen, dass die einsamen Fincas, auf denen Furcht erregend um die Wette bellende Hunde Wache halten, immer gut verschlossen sind.

Vor kurzem berichtete die in Gibraltar erscheinende »Olive-Press« über ein haarsträubendes Ereignis im Santa Teresa Industriegebiet in der Nähe des Flughafens Málaga. Ein Bulgare ging dort an einem Sonntag nichts ahnend seines staubigen Weges, als auf einmal vier große streunende Hunde über ihn herfielen. Der Mann hatte großes Glück, dass nach einigen Minuten zufällig eine Polizeistreife vorbei fuhr. Sie fanden den Mann nackt auf der Straße liegend und aus etlichen Wunden blutend, während die Hunde weiter an ihm herumzerrten. Mit Schüssen in die Luft wurden die Hunde vertrieben. Der Mann kam in ein Hospital in Málaga, wo er knapp überlebte. Ein privater Wachmann, der das Industriegebiet bewachte, hatte von dem Vorfall nichts mitgekriegt, musste aber einräumen, dass er von dem Rudel streuender Hunde Kenntnis hatte.

Die Regierung der autonomen Region Andalusien hat ein Gesetz erlassen, in dem geregelt ist, welche Hunderassen besonders gefährlich sind und welche Pflichten die Halter solcher Hunde haben.

Diese neuen Hunderassen sind in Spanien als besonders gefährlich deklariert

  • Akita Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Doberman
  • Fila Brasileiro
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Tosa Inu

Innerhalb von 3 Monaten muss jeder Besitzer solch eines Hundes sein Tier bei RAJA anmelden, dem Registro Andaluz de Identificación Animal.

Über 5.100 solcher Hunde sollen in Andalusien registriert sein. Die Zahl ist allerdings wenig aussagekräftig, denn viele Leute melden ihren Hund nicht an. Und wenn der Hund stirbt, wird er oft nicht abgemeldet.

Dass ein Hund zu einer der genannten 9 Rassen gehört, bedeutet noch nicht, dass er tatsächlich gefährlich ist. Daher gibt es für wirklich gefährliche Hunde noch ein zweites Register, das Registro Municipal de Perros Potencialmente Peligrosos (PPP). Die Lizenz muss nach Artikel 3 des Königlichen Erlasses Nr. 287 vom 22. März 2002 bzw. nach der andalusischen Verordnung Nr. 42 vom 12. Februar 2008, innerhalb eines Monats in der jeweiligen Wohngemeinde beantragt werden. Diese Lizenz muss man jährlich erneuern. Der Hund bekommt einen Microchip. Den Verlust des Hundes muss man innerhalb von 24 Stunden bei den Behörden anzeigen.

Die Lizenz erhält man nur, wenn der Hund einen Maulkorb trägt und an einer Leine von höchstens zwei Meter Länge geführt wird. Eine Hunde-Haftpflichtversicherung über mindestens 175.000 Euro, ein Impfzeugnis und die Teilnahme an einem Hundetraining müssen nachgewiesen werden. Pro Person darf nur ein Hund angemeldet werden. Die Hunde dürfen keine Bereiche betreten, in denen Kinder spielen. Der Hundeführer darf keine kriminelle Vergangenheit haben und muss physisch und mental geeignet sein, den gefährlichen Hund zu führen. Der Halter oder Führer eines gefährlichen Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Hundeführer und Wanderer mit Hunden erhalten eine fünfjährige Lizenz gemäß Artikel 1, 2 des Gesetzes Nr. 50 vom Dezember 1999.

Für herrenlose streunende Hunde gelten die ganzen schönen Vorschriften natürlich ebenso wenig wie für Jagdhunde. Wundere dich nicht, falls dir jemand mit einem Kampfhund begegnet, der augenscheinlich nicht allen oben genannten Kriterien genügt. Die Spanier haben ein – sagen wir mal unverkrampftes – Verhältnis zu ihren Gesetzen und Verordnungen. Diese sind ein Angebot des Staates, welches man annehmen kann – oder eben auch nicht.

Von Wolfgang Zöllner

Verfasst am 28. Mai 2019
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