Der spanische Fiskus: Schnüffeln beim Weltbürger

Solltest du mit deinen Welt-Einkünften in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sein, dann wird es jetzt ernst für dich. Der spanische Fiskus will dich splitternackt sehen. Denn seit 1. April 2018 ist eine Meldepflicht für alle deine ausländischen Einkünfte in Kraft. Es handelt sich derzeit (noch) um eine reine Meldepflicht, d.h. Steuern musst du deswegen nicht bezahlen. Aber es ist natürlich klar: Kennt der spanische Fiskus erst einmal alle deine Auslandskonten und Vermögenswerte, dann kann der spanische Staat sich jederzeit schnell eine Besteuerung dazu ausdenken. »Vergisst« du, ein Auslandsvermögen anzugeben, werden äußerst empfindliche Strafen angedroht.

In Spanien bist du unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du dich dort im Jahr länger als 183 Tage aufhältst. Schon Boris Becker dachte, das kann doch niemand nachweisen. Dann hat ihn ein abgewiesener Fan angezeigt, der über alle Auslandsreisen seines Idols anhand von Presseberichten akribisch Buch geführt hatte.

Du brauchst gar nicht so prominent zu sein. Die spanischen Elektrizitäts- und Wasserwerke sind verpflichtet, dem spanischen Fiskus zu melden, wenn dein Wasser- und Stromverbrauch darauf hindeutet, dass du dich länger als 183 Tage im Jahr in deiner spanischen Ferienimmobilie aufgehalten hast. Hoffentlich kannst du dann anhand deiner Jahrzehnte lang aufgehobenen Flugtickets beweisen, dass deine Freunde und Verwandten so oft dort zu Gast waren, und du selbst deshalb unmöglich 184 Tage dort verbracht haben kannst.

Solltest du also in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig sein, dann möchte der spanische Fiskus ab jetzt von dir genau wissen:

  • Verfügst du über Geldkonten, Sparbücher u.ä. im Ausland? Dazu zählen auch Bankvollmachten. (Vermögensklasse 1)
  • Hast du im Ausland Immobilien, Wohnrechte oder z.B. Timesharing-Anteile? (Vermögensklasse 2)
  • Besitzt du im Ausland Wertpapiere, Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Firmenanteile? (Vermögensklasse 3)

»Ausland« ist für die Spanier natürlich vor allem dein Heimatland Deutschland. Und dein in Deutschland bewohntes Familiendomizil ist für das spanische Finanzamt eine »Auslandsimmobilie«. Auch dein deutscher Riester-Rentenvertrag ist für die Spanier interessant.

Übersteigt die Summe aller Gelder der Vermögensklasse 1 auf Auslandskonten 50.000 Euro, dann musst du alle diese Konten melden. Desgleichen, falls die Summe deiner Vermögenswerte aus Vermögensklasse 2 und 3 fünfzigtausend Euro übersteigt.

Du musst nicht nur das Institut und die Kontonummer angeben, sondern auch, wann du das Konto eröffnet hast und wie viel Geld dort am 31.12. 2017 lag sowie den durchschnittlichen Saldo im vierten Quartal. Bei Versicherungen oder Leibrenten möchte das spanische Finanzamt den Rückkaufwert zum 31.12. 2017 wissen.

Viele Problemstellungen sind natürlich umstritten. Du besitzt in Deutschland ein Haus, das 300.000 Euro wert ist und auf dem eine Hypothek von 260.000 Euro lastet. Ist das Haus jetzt weniger als 50.000 Euro wert und muss deshalb nicht gemeldet werden? Oder wie ermittelst du einen »durchschnittlichen Saldo im 4.Quartal«? Muss das Konto gemeldet werden, falls der durchschnittliche Saldo im 4. Quartal mehr als 50.000 Euro betrug, am 31.12. 2017 jedoch nur 30.000 Euro? Falls du das Ganze ernst nimmst, brauchst du also einen spanischen Steuerberater.

Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand und jedes einzelne Konto, das du nicht oder nicht korrekt angibst, wird eine Strafe von 5.000 Euro fällig, pro Vermögensklasse jedoch mindestens 10.000 Euro. Gegen diese völlig unverhältnismäßigen Gebühren ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anhängig. Aber das kann dauern. Und bis zum Urteil kann der spanische Fiskus dein spanisches Konto sperren und leer räumen.

Sieh es doch mal so: Noch nie hast du dir selbst so gründlich einen Überblick über dein gesamtes Auslandsvermögen verschafft.

Von Wolfgang Zöllner

Verfasst am 11. April 2018
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