Krankenversicherung in Spanien

Wer in Spanien leben möchte, benötigt natürlich eine Krankenversicherung. Wir erklären dir die Regeln für das gesetzliche und private Versicherungssystem. Außerdem geben wir Tipps für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studenten.
Spanien Krankenversicherung
Ein medizinisches Versorgungszentrum heißt in Spanien centro de salud ( © joserpizarro - Fotolia.com )

Systeme der Krankenversicherungen in Spanien

Das soziale Versicherungssystem in Spanien funktioniert etwas anders als in Deutschland. Es gibt mit der Seguridad Social eine staatliche Sozialversicherung, in der alle Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung untergebracht sind.

Du zahlst deutlich weniger ein als hierzulande, bekommst aber dementsprechend auch geringere Leistungen. Viele Spanier besitzen daher noch private Versicherungen zur Vorsorge.

Die Krankenversicherung ist auch in Spanien für alle Bürger Pflicht, d.h. du musst Beiträge in die Seguridad Social entrichten. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und teilweise auch für Rentner.

Gilt die deutsche Krankenversicherung in Spanien?

Bei einem Umzug nach Spanien verfällt der Schutz deiner deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte dürfen ihre Police auch in Spanien weiter nutzen. Für Rentner gelten spezielle Regeln. Wenn du im Ruhestand dauerhaft in Spanien leben möchtest (mehr als 183 Tage pro Jahr), solltest du dich in deinem spanischen Wohnort anmelden, um die Leistungen der spanischen Krankenversicherung nutzen zu können.

Wenn du weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien lebst, reicht deine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), am besten in Kombination mit einer Auslandskrankenversicherung.

    Seguridad Social – die gesetzliche Krankenkasse in Spanien

    Um in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, musst du einen festen Wohnsitz in Spanien haben und mindestens 183 Tage im Jahr im Land leben. Zuallererst benötigst du eine N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero), die Identifikationsnummer für Ausländer. Diese benötigst du quasi für alles in Spanien: beim Kauf von Immobilien oder Autos, zur Anmeldung von Strom und Wasser und vor allem zur Zahlung deiner Steuern.

    Anschließend solltest du dir die Gesundheitskarte »Tarjeta Sanitaria Individual (TSI)« besorgen. Diese bekommst du unter Vorlage deiner N.I.E. in einem Centro de salud (Medizinisches Versorgungszentrum) in der Nähe deines Wohnortes. Die Karte musst du – ähnlich wie in Deutschland – bei jedem Arztbesuch vorlegen.

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

    Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Aufenthalte in Krankenhäusern werden in Einrichtungen der Seguridad Social komplett übernommen. Du musst aber mindestens 40% Zuzahlung für verschriebene Arzneimittel leisten.

    Rentner müssen seit 2012 ebenfalls zwischen 10 und 60 Prozent ihrer Medikamentenkosten selbst tragen. Das ist aber regional unterschiedlich. Die Balearen z.B. haben die Zuzahlungen für Medikamente 2019 wieder abgeschafft.

    Zahnbehandlungen müssen in Spanien komplett privat bezahlt werden. Die Kosten dafür sind geringer als in Deutschland. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung können diese Leitungen aber übernommen werden.

    Für geplante Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern musst du in Spanien sehr lange Wartezeiten einkalkulieren. Im Dezember 2022 standen 793.521 Spanier auf den Wartelisten der Krankenhäuser, wenn sie dort eine planbare Behandlung durchführen lassen wollten. Im spanischen Durchschnitt wartest du 122 Tage auf eine planbare Operation. In Madrid wartest du nur 73 Tage, auf den Kanarischen Inseln jedoch 157 Tage. Am längsten wartest du auf einen Termin für eine Behandlung von Knochenbrüchen und Wunden sowie auf eine Augenoperation. An den öffentlichen Krankenhäusern gibt es zu wenige Ärzte, und die werden auch noch schlecht bezahlt. Daher praktizieren viele Ärzte lieber in einem privaten Krankenhaus oder im Ausland.

    Private Krankenversicherungen in Spanien

    Viele Spanier besitzen zusätzlich zur gesetzlichen auch eine private Krankenversicherung. Wenn du privat versichert bist, steht dir eine größere Auswahl an Arztpraxen und Krankenhäusern zur Verfügung, außerdem bekommst du schneller Termine. In den privaten Praxen und Kliniken sind in der Regel die Qualität der medizinischen Angebote und die Fremdsprachenkenntnisse des Personals deutlich besser.

    Es gibt eine große Auswahl an Versicherungsunternehmen in Spanien. Die Kosten für eine private Vollversicherung sind meist deutlich günstiger als in Deutschland, was vor allem daran liegt, dass Krankenversicherer in Spanien mit privaten Kliniken und Ärzten feste Verträge über die zu zahlenden Honorare abschließen.

    Achte aber darauf, dass einige Leistungen komplett ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert werden. Dazu zählen z.B. jegliche Vorerkrankungen, Dialysebehandlungen, Prothesen und Transplantationen. Lass dich auf jeden Fall ausführlich beraten, bevor du eine private Krankenversicherung in Spanien abschließt!

    Kosten für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studenten

    Zum Schluss noch ein kurzer Überblick für spezielle Regeln unterschiedlicher Berufsgruppen:

    • Arbeitnehmer: Müssen in der Seguridad Social versichert sein. Beiträge werden über die Einkommenssteuer eingezogen, wobei der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 23,6% des Bruttoeinkommens zahlt. Der Arbeitnehmer übernimmt 4,7%. Insgesamt 28,3% vom Einkommen. Die Höchstgrenze beträgt dabei 3425,70 Euro pro Monat. Zusätzlich werden 7,05% für die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit fällig (Arbeitgeber 5,5% / Arbeitnehmer 1,55%). Ehepartner und Kinder bis 16 sind mitversichert.
    • Selbstständige: Ebenfalls Versicherungspflicht in der Seguridad Social. Bisher konnten Selbstständige ihre Beiträge relativ frei bestimmen und 85% zahlten nur den monatlichen Grundbeitrag von 294 Euro, in dem Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung enthalten sind. Seit 2023 werden alle Selbstständigen in 15 verschiedene Einkommensstufen eingeteilt, was zu Kosten zwischen 230 und 500 Euro im Monat führt.
    • Rentner: Wer als Rentner dauerhaft in Spanien lebt und eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhält, darf die bisherige Mitgliedschaft in seiner gesetzlichen Krankenkasse behalten, wenn er oder sie keine weiteren Einkünfte in Spanien bezieht. Ausführliche Informationen dazu bekommst du im »Merkblatt der DVKA zur Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland«. Privatpatienten dürfen ihre deutsche Versicherung ebenfalls behalten.
    • Studenten: Bei einem maximalen Aufenthalt von 1 bis 2 Jahren reicht in der Regel eine langfristige Auslandskrankenversicherung. Wenn du länger bleibst, musst du eventuell in der Seguridad Social versichert sein.
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