Eine Ferienimmobilie in Andalusien verkaufen oder verschenken

Du willst deine Wohnung oder dein Haus in Andalusien verkaufen oder an deine Erben vorzeitig verschenken? Im Folgenden bekommst alle Informationen zum Verkauf: Ablauf, Makler, Provisionen, Steuern uvm.
Ferienimmobilie Andalusien verkaufen
se vende – zu verkaufen ( pixinoo / Shutterstock.com )

Eine Ferienwohnung in Spanien verkaufen

Falls du deine vor Jahren angeschaffte Ferienimmobilie mal veräußern möchtest, könntest du sie auf einem der deutschen Online-Immobilienportale anpreisen. Allerdings wirst du dort von potentiellen Kunden aus anderen Ländern nicht gefunden und auch nicht von all den Touristen, die sich während ihres Spanienurlaubs zum Spontan-Kauf einer Ferienimmobilie hinreißen lassen.

Für solche Fälle steht dir an der Costa del Sol eine ganze Armada von Immobilienmaklern als dienstbare Geister zur Verfügung. Die lassen sich ihre Vermittlung freilich fürstlich bezahlen: Üblich ist eine Maklerprovision von 5% des Verkaufspreises zzgl. 21% Mehrwertsteuer, insgesamt also rund 7% des Verkaufspreises. Die Maklergebühr trägt immer der Auftraggeber alleine, also du!

Den richtigen Makler finden

Jeder Makler hätte natürlich gern, dass er exklusiv das Recht bekommt, deine Immobilie auf dem Markt anzupreisen. Er versucht, dir das schmackhaft zu machen, indem er darauf verweist, dass alle Makler an der Costa del Sol eine gemeinsame Online Datenbank nutzen. Falls ein anderer Makler, einen Interessenten hat, der sich weit von deinem Verkaufsobjekt entfernt befindet, teilen sich die Makler die Provision und 'dein' Makler zeigt dem Interessenten die Wohnung vor Ort und führt die Verhandlungen, die zum Verkauf führen.

Es ist dennoch sinnvoll, wenn du mehrere Makler beauftragst, denn jeder hat ein bestimmtes Klientel und die Kunden wenden sich ja nicht an die Gesamt-Datenbank, sondern immer an einen bestimmten Makler, meist durch dessen Webseite oder Schaufenster angelockt. Wenn du also bei einem Makler einen Vermittlungsauftrag unterschreibst, achte darauf, dass darin das Wort »non-exclusive« vorkommt. Alle Makler legen Wert darauf, die Wohnung selbst zu fotografieren. So erscheint deine Wohnung optisch ganz unterschiedlich »künstlerisch wertvoll« in den Schaufenstern und auf den Webseiten der von dir direkt beauftragten Makler. So schön ist dir deine Immobilie noch nie erschienen!

Die Makler reagieren allergisch, wenn du bei jedem Makler einen anderen Verkaufspreis angibst. Achte daher darauf, dass alle von dir beauftragten Makler zum gleichen Preis anbieten. Und besorge rechtzeitig genügend Schlüssel zu deiner Wohnung, denn jeder Makler benötigt seinen eigenen um Interessenten die Wohnung zeigen zu können. Makler möchten gerne ein Schild »se vende« (zu verkaufen) an deiner Hausmauer anbringen. Bitte erkundige dich vorher, ob das in deiner Eigentümergemeinschaft überhaupt erlaubt ist. Wenn überall solche Schilder hängen, sieht das nicht nur unschön aus, sondern könnte in dem potentiellen Käufer den verdacht reifen lassen, mit der Immobilie sei etwas nicht in Ordnung, wenn so viele Eigentümer gleichzeitig verkaufen wollen.

Die Makler melden dir jeden Interessenten, dem sie deine Wohnung gezeigt haben mit Namen. Das tun sie zu ihrem eigenen Schutz. Sie wollen nämlich vermeiden, dass du Privatverhandlungen mit dem Interessenten führst und später behauptest, du hättest den Käufer ohne Zutun des Maklers gefunden.

Damit der Makler dein Objekt in die Datenbank aufnehmen kann, benötigt er von dir folgende Informationen:

  • die Adresse des Objekts
  • das Baujahr
  • den Verkaufspreis inkl. der Maklergebühr
  • die vollständige Katasternummer (steht im IBI Bescheid deines örtlichen spanischen Finanzamts)
  • eine Nota Simple (Grundbuchauszug), den du im örtlichen Katasteramt erhältst
  • deine spanische NIE Nummer
  • und einen Energieausweis

Jeder Makler kann dir ein Ingenieurbüro vermitteln, das dir einen Energieausweis ausstellt (die Kosten liegen zwischen 60 und 200 Euro). Außerdem brauchst du Belege für die Kosten der Verwaltung, der Müllabfuhr, der Trinkwasser- und der Stromversorgung.

Natürlich musst du auch angeben, wie groß die Wohnfläche inklusive der Terrasse ist (steht in der Nota Simple), wie viele Schlafzimmer und Badezimmer die Wohnung hat, ob es eine Klimaanlage gibt, die auch heizt, ob ein Tiefgaragen-Einstellplatz vorhanden ist, ob die Küche vollständig eingerichtet ist, ob du die Wohnung möbliert verkaufst und ob es etwas Besonderes gibt, wodurch sich deine Wohnung von anderen unterscheidet, z.B. ein verglaster Wohnzimmerkamin, ein privater Swimmingpool oder ein unwiderstehlicher Meerblick.

Sobald du einen ernsthaften Kaufinteressenten hast, solltest du alle anderen von dir beauftragten Makler benachrichtigen, damit die Immobilie nicht mehr beworben wird und keine neuen Interessenten Einlass begehren.

Die Vorteile einer »gebrauchten« Ferienimmobilie

An der Küste wird immer noch viel gebaut. Warum hat deine »Gebraucht-Immobilie« trotzdem eine Chance, einen Käufer zu finden? Die wirklich guten Lagen sind alle schon zugebaut. Neubauten entstehen jetzt z.B. vorzugsweise direkt an der viel befahrenen Schnellstraße A-7 oder entlang der Autobahn AP-7, in Sumpfgebieten, denen bei Starkregen ein Hochwasser droht oder auf kargen Hügeln ohne Trinkwasserreserven und weit ab gelegen vom nächsten Einkaufszentrum.

Als Käufer einer Neubauwohnung kannst du auch nicht abschätzen, wie viele Jahre du auf einer Baustelle zwischen Baukränen urlauben wirst, statt zwischen Palmen. Ganz ärgerlich wird es, falls der Bauträger vor der Fertigstellung der neuen Immobilie insolvent wird. Oder wenn du als Käufer feststellst, dass es in der von dir auserkorenen Urbanisation mit 150 Wohnungen nur drei Käufer gibt, die sich nach einer Schamfrist dann die Nebenkosten für das gesamte Objekt teilen müssen.

Der spanische Fiskus ist nicht zimperlich, wenn eine Eigentümergemeinschaft die öffentlichen Abgaben nicht pünktlich zahlt. Er sucht sich dann einen Eigentümer als Gesamtschuldner heraus, auf dessen Wohnung keine Hypothekenschulden lasten, und belegt diese Wohnung mit einem Embargo, bis dieser die Gesamtschulden beglichen hat.

Solltest du Besitzer einer jener 300.000 Ferienimmobilien sein, die in Andalusien illegal errichtet wurden, ist jetzt Hoffnung in Sicht. Die andalusische Landesregierung hatte tatsächlich in mehreren Dörfern gutgläubige Käufer von Häusern, die keine rechtmäßige Baugenehmigung hatten, gezwungen, ihre Häuser abzureißen. Bei einer Weigerung drohten Strafen von bis zu 600.000 Euros. Besonders bekannt wurde der Fall des britischen Ehepaares Len und Helen Prior. Das Rentner-Ehepaar hatte eine Immobilie gekauft, die über eine Baugenehmigung der Stadt Vera verfügte. Diese wurde jedoch später für illegal erklärt, weil der Boden als landwirtschaftlicher Grund ausgewiesen war. Die Priors mussten ihr Haus abreißen, zehn Jahre prozessieren und lebten in der Zeit in ihrer Garage, ehe ihnen die Gemeinde Vera eine Entschädigung von 236.000 Euro zahlte. Nachdem 2019 eine konservativ-bürgerliche Regierung in Sevilla an die Macht gekommen war, hat sie den Gemeinden erlaubt, die meisten der seit Jahren in einem illegalen Status befindlichen Immobilien mit einem Verfahren namens AFO zu legalisieren. Dagegen hatte die spanische Zentralregierung Einspruch eingelegt, weil die neue Regelung mit dem Gesetz über den Schutz der Küstenregionen kollidierte. Es scheint nun eine Einigung gefunden worden zu sein, indem die andalusischen Erleichterungen nicht für Immobilien an der Küste anwendbar sind.

Einen Anwalt für die Verkaufsverhandlungen beauftragen

Wenn ein Interessent bei einem Makler angebissen hat, bist du vielleicht gerade in Deutschland und kannst nicht schnell reagieren. Für diesen Fall wäre es klug, wenn du in Spanien einen Anwalt deines Vertrauens beauftragt hast, die Verkaufsverhandlungen mit dem Interessenten in deinem Namen zu führen, darauf zu achten, dass alle benötigten Papiere vorgelegt werden, den Notartermin zu vereinbaren und durchzuführen sowie für eine sichere Aufbewahrung der hohen Zahlungseingänge zu sorgen.

Der Anwalt kassiert für seine Bemühungen 1% der Kaufsumme plus eine Schreibpauschale zzgl. Mehrwertsteuer. Achte bei der Verpflichtung deines Anwalts darauf, dass er befugt ist, in Immobilien-Angelegenheiten vor spanischen Gerichten und Notaren aufzutreten.

Es ist üblich, dass ein ernsthafter Interessent bei deinem Anwalt eine Anzahlung von 6.000 Euro hinterlegt sowie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags 10% des Immobilienwerts. Falls der Käufer später wider Erwarten von dem Kauf zurücktritt, ist das Geld für den Käufer verloren. Als Kompensation für eure vergeblichen Aufwendungen teilen du und der Makler die 6.000 Euro untereinander auf.

Sobald der gesamte Kauf wirksam ist, muss der Käufer drei Prozent der Kaufsumme auf ein Konto des spanischen Finanzamts einzahlen. Die erhältst du später auf Antrag zurück, sobald du alle ausstehenden öffentlichen Steuern und Gebühren bezahlt hast.

Der Käufer muss 8% Grunderwerbssteuer bezahlen sowie die Kosten der Eintragung ins Grundbuch und die Kosten seines Anwalts. Es kann daher manchmal sinnvoll sein, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Käufer für die Übernahme deiner Möbel, eine gewisse Summe bezahlt. Für übernommene Möbel müssen nur 4% Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Für so einen Fall solltest du ein Inventarverzeichnis bereithalten, aus dem hervorgeht, welche Einrichtungsgegenstände der Käufer zu welchem Preis übernimmt.

Das spanische Finanzamt erhebt normalerweise keine Einwände, wenn der Kaufpreis der Einrichtung ca. 3% der gesamten Kaufsumme beträgt. Du solltest für das Finanzamt allerdings die alten Kaufbelege bereithalten. Es gelten auch Kaufbelege aus Deutschland für Möbel, die du aus Deutschland mitgebracht hast. Allerdings will sich das Finanzamt nicht an deinen damaligen Transportkosten beteiligen.

Du solltest allerdings vermeiden, schon in der Angebotsphase den Kaufpreis aufzuspalten in den Immobilienwert und dem Preis für die Einrichtung. Denn das wird der Käufer als Einladung missverstehen, dich auf den dann niedrigeren Immobilienwert herunterzuhandeln. Denn er weiß ja, dass er überall die gebrauchte Einrichtung für lau bekommen kann.

Steuern auf den Immobilienverkauf

Die spanischen Steuern sind recht hoch. Die Gemeinde, in der deine Immobilie steht, verlangt eine Wertzuwachssteuer, Plusvalía genannt, die bis November 2021 nach einer Formel berechnet wurde, die von spanischen Gerichten inzwischen als verfassungswidrig bewertet wird, weil sie sogar dann bezahlt werden musste, wenn beim Verkauf ein Verlust angefallen war.

Jetzt hat das spanische Finanzministerium neue Regeln für die Berechnung der Plusvalía veröffentlicht. Die Plusvalía kann nun nicht mehr verlangt werden, falls die Immobilie nicht mit Gewinn verkauft wurde. Im Fall eines Veräußerungsgewinns kann die Plusvalía nun entweder anhand des Katasterwertes und eines vom Finanzministerium vorgegebenen Koeffizienten berechnet werden, wobei die Kommune den Katasterwert – nur zur Berechnung der Plusvalía – um bis zu 15% ermäßigen darf. Oder auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis wird ein Koeffizient angewandt, der vom Finanzministerium jährlich neu vorgegeben wird. Es kann außerdem einen anderen Koeffizienten geben, falls zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Die Kommunen haben jetzt bis Anfang Mai 2022 Zeit, das neue Recht in ihren Plusvalía-Tabellen umzusetzen.

Damit nicht genug: Aufgrund des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens müsstest du deinen Gewinn in Deutschland nochmals mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern, falls du in Deutschland mit deinem »Welteinkommen« steuerpflichtig bist. Das kannst du allerdings vermeiden, wenn du die Immobilie mindestens 10 Jahre besessen hast, denn danach sind in Deutschland Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von selbst genutztem Wohneigentum steuerfrei.

Wichtig: Die Anmeldung der deutschen Steuer einfach zu 'vergessen' ist keine gute Idee, denn der spanische und der deutsche Fiskus haben einen gegenseitigen Datenaustausch vereinbart.

Hoffentlich erwischt du einen Verkaufszeitpunkt, zu dem deine Immobilie dir mehr Einnahmen bringt, als sie dich mal gekostet hat. Wer kurz vor dem Platzen der spanischen Immobilienblase 2008 gekauft hat, wartet auf so einen Zeitpunkt noch heute.

Deine Immobilie verkaufen und trotzdem weiter selber nutzen

Falls du nicht so lange warten kannst, wäre für dich vielleicht ein Verkauf gegen Nießbrauch sinnvoll? Das bedeutet, du lebst weiter in deiner Ferienimmobilie, bis dass der Tod euch scheidet, verfügst aber schon zu deinen Lebzeiten über das Bargeld aus dem vorgezogenen Verkauf und kannst den Zaster lustvoll verprassen. Solange du als Nießbraucher (usofructario) in der Immobilie wohnst, musst du alle anfallenden Nebenkosten und laufenden Steuern und Gebühren bezahlen. Du darfst auch weiterhin in der Wohnung alles umgestalten, solange du die bauliche Struktur der Immobilie nicht veränderst.

Dieses finanzielle Gestaltungsmodell nennt man auf Spanisch usofructo. Es macht vor allem Sinn, wenn du schon ein fortgeschrittenes Alter erreicht hast, alleine lebst und während deiner »Restlaufzeit« noch über genug Bares verfügen möchtest. Eventuell auch, wenn du deine Immobilie zum Marktpreis nicht loswirst und dringend Geld benötigst.

Für den Käufer deiner Immobilie macht es Sinn, weil er deine Immobilie zu einem Preis erwerben kann, der weit unter dem Marktpreis liegt. Z.B. um bis zu 50% darunter. Das ist für den Käufer vor allem attraktiv, solange es in der Eurozone keine Zinsen auf Spareinlagen gibt. Der Käufer darf die Immobilie bereits zu deinen Lebzeiten weiter vererben. Z.B. möchte er seinen Enkeln die Immobilie schenken, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Statt dann eine Immobilie zum Marktpreis für sie kaufen zu müssen, hat er deine Immobilie vielleicht 17 Jahre vorher von dir zum halben Preis erworben. Die Erben müssen dann natürlich hinnehmen, dass du dann immer noch dort wohnst!

Wie hoch der Discount ausfällt, den du als Verkäufer einräumen musst, liegt nicht nur am Wert und der Lage deiner Immobilie, sondern vor allem an deinem Alter. Wenn du z.B. 70 Jahre alt bist, kriegst du mehr Geld, als wenn du erst 60 bist. Denn der Käufer darf ja erst über die Immobilie verfügen, wenn du gestorben bist. Und weder er noch du können wissen, ob du bereits morgen das Zeitliche segnest oder vielleicht 104 Jahre alt wirst.

Käufer und Verkäufer können eine Einmalzahlung vereinbaren oder monatliche Raten. Bei der Einmalzahlung hast du als Verkäufer das Geld schon mal sicher, egal ob du morgen tot umfällst. Bei monatlichen Raten solltest du mit dem Käufer vereinbaren, dass du ihm jederzeit die Immobilie noch vor deinem Ableben zum Restkaufpreis anbieten darfst, z.B. weil du nach Deutschland in ein Pflegeheim ziehst und der Nießbrauch deiner spanischen Immobilie dann keinen Sinn mehr für dich macht.

Als erstes musst du dich um einen vernünftigen »Marktpreis« für deine Immobilie kümmern. Den ermittelst du, indem du dir mehrere Angebote von Immobilienmaklern auf deren Webseiten ansiehst. Den Verkaufs- und Nießbrauchsvertrag schließt du am besten vor einem spanischen Notar, der auch Deutsch spricht.

Deine Ferienimmobilie verschenken

Häufig gönnen sich Menschen eine Ferienimmobilie in Spanien erst im fortgeschrittenen Alter. Denn dann haben sie das nötige Kleingeld übrig und können dort überwintern. So erlebe ich immer wieder, dass solche Menschen irgendwann so alt werden, dass sie ihre Ferienimmobilie nicht mehr selbst nutzen können, aber auch noch nicht dafür gesorgt haben, dass sie innerhalb der Familie in gute Hände kommt.

Wenn solche Eigentümer eines Tages versterben, wird es für die Erben in Deutschland hektisch. Sie benötigen nämlich einen internationalen Erbschein, um in Spanien das Erbe antreten zu können. Den gibt es beim deutschen Amtsgericht weder schnell noch umsonst. Um die Immobilie in Spanien auf ihren Namen ins spanische Grundbuch einzutragen, benötigen sie in Spanien einen Anwalt, der ihre Interessen vertritt und möglichst Deutsch spricht sowie einen Notar. Deutsche Notare reißen sich nicht gerade darum, Vollmachten für den spanischen Notar zu beglaubigen, zu übersetzen und den Text des spanischen Notars für die Beglaubigung zu übernehmen.

Jeder Erbe benötigt außerdem eine spanische NIE Nummer, deren Ausfertigung schon mal drei Monate dauern kann. Die Erben müssen daher alsbald nach Spanien reisen um die Dinge dort zu regeln, und das in einer Situation, wo sie eigentlich um einen geliebten Verwandten trauern wollen sowie dessen Begräbnis organisieren und die übrigen Dinge in Deutschland regeln müssen. Gegebenenfalls gibt es sogar noch Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft, die Zeit und Nerven kosten. Eventuell finden die Erben im Nachlass des Verstorbenen nicht die nötigen Dokumente. In Spanien könnte anlässlich der Umbuchung vielleicht auffallen, dass der Verstorbene Steuern und Nebenkosten nicht vollständig bezahlt hat, oder dass mit den Papieren der Immobilie etwas nicht in Ordnung ist, was weitere Verzögerungen und Kosten nach sich zieht.

Das alles kannst du vermeiden, wenn du deine spanische Immobilie bereits zu deinen Lebzeiten durch eine Schenkung an deine Erben oder an einen guten Freund in andere Hände legst. Üblicherweise wirst du dabei für dich und deinen Lebenspartner ein lebenslanges Nießbrauchsrecht (spanisch: usofructo) einräumen lassen. D.h., du bist nicht mehr der Besitzer der Immobilie, aber du nutzt sie weiter wie bisher.

Derzeit (im Jahr 2022) sind in Andalusien die Schenkungssteuern erstaunlich niedrig, seit dort der Partido Popular an der Regierung ist, aber das kann sich schnell wieder ändern, weil der Staat wegen der Energiekrise Einnahmen braucht. So soll bereits im Januar 2023 die Plusvalía um bis zu 50% angehoben werden. Das ist eine Steuer auf den Mehrwert der Immobilie, die der Kommune zusteht, in der die Immobilie liegt. Sie errechnet sich nach einer komplizierten Formel, in der der Katasterwert der Immobilie eine Rolle spielt, aber auch die Differenz des Marktwertes der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes im Vergleich zum früheren Kaufpreis. Die Differenz kannst du noch um die Kosten bestimmter nachträglicher Einbauten reduzieren, aber nur, wenn du darüber noch Originalrechnungen mit ordentlich berechneter Mehrwertsteuer vorweisen kannst.

Da wegen des Nießbrauchs der neue Besitzer nicht uneingeschränkt über die Immobilie verfügen kann, wird die Schenkungssteuer je nach Alter des Schenkers mindestens um 10% reduziert. Der spanische Staat bedient sich zusätzlich mit einer Wertzuwachssteuer. Grundbuchamt, Notar und Anwalt möchten auch ihren Lohn, so dass du bei einer Schenkung mit Kosten von ca.14% des ursprünglichen Kaufpreises rechnen solltest. Damit das Finanzamt nicht annimmt, der Schenker habe seine bisherige Nichtresidenten-Steuer nicht richtig erklärt und abgeführt, musst du dem Notar die Steuererklärungen der Modelo-210 Steuern der letzten fünf Jahre vorlegen. Es empfiehlt sich also, diese gut aufzuheben.

Nicht nur du als Schenker (in der spanischen Übersetzung »Spender« genannt), sondern auch die zu Beschenkenden müssen den spanischen Anwalt beauftragen, für sie zur Ausfertigung der Schenkung tätig zu werden. Hierzu müssen Schenker und Beschenkte persönlich einen spanischen Notar aufsuchen und die Vollmacht für den spanischen Anwalt unterschreiben. Eine prima Gelegenheit, dass ihr als Familie mal wieder unter andalusischer Sonne zusammen kommt,

Als Eigentümer der Immobilie wirst du bereits eine spanische NIE Nummer haben. Die Beschenkten jedoch werden sich erst eine eigene NIE besorgen müssen. Diese kann man über ein spanisches Konsulat in Deutschland beantragen. Es ist jedoch schwierig, dort überhaupt einen Termin zu bekommen. Das Konsulat schickt den Antrag an die Polizei des Ortes, in der die Immobilie liegt. Dort dauert die Bearbeitung ca. sechs bis acht Wochen. Ohne NIE kann in Spanien praktisch kein Rechtsgeschäft mit der Öffentlichen Hand durchgeführt werden, also auch keine Umschreibung im Grundbuch.

Im Innenverhältnis gibt es natürlich Rechte und Pflichten zwischen Schenker und Beschenkten. Der Beschenkte kann die Immobilie verkaufen, falls er einen Käufer findet, der das lebenslange Nießbrauchsrecht des Schenkers beachtet. Der Schenker muss, solange er das Nießbrauchsrecht hat, alle laufenden Steuern, Versicherungsbeiträge und Nebenkosten weiterhin bezahlen. Falls er die Immobilie an Feriengäste vermietet, steht ihm die Mieteinnahme alleine zu. Er bestimmt alleine, wie die Immobilie eingerichtet ist. Bei festen Einbauten empfiehlt sich jedoch eine Absprache zwischen Schenker und Beschenkten.

Hinter dem Wort »schenken« verbirgt sich die Idee, dass die Übertragung den Beschenkten nichts kostet. Faktisch ist es jedoch so, dass der Schenker vom Anwalt eine kleinere und die Beschenkten eine größere Rechnung erhalten. Es empfiehlt sich, dass beide Parteien ihre jeweilige Rechnung selbst bezahlen und dass der Schenker in Deutschland die Auslagen der Beschenkten privat ersetzt. Andernfalls könnte der spanische Fiskus auf die Idee kommen, es handele sich in Wirklichkeit um gar keine Schenkung.

Die Schenkung wirkt sich auch auf die Erwartungen des deutschen Fiskus aus. In Deutschland sind die steuerlichen Freibeträge für Geschenke ähnlich hoch wie für Erbschaften. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto größer sind die Freibeträge. Die Beschenkten müssen das spanische Geschenk dem deutschen Finanzamt anzeigen. Das hat oft auch sein Gutes: In Deutschland können die Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Wer also in Deutschland z.B. beim Tod seiner Eltern vielleicht zwei Immobilien erbt, nämlich das deutsche Elternhaus und die spanische Ferienimmobilie, der gerät damit schnell über den deutschen Freibetrag. Wenn die (spanische) Immobilie jedoch schon mehr als zehn Jahre vor dem Ableben der Eltern durch Schenkung auf die Kinder überging, steht wieder der volle Freibetrag zur Verfügung. Die Zehnjahresfrist ist auch von Bedeutung, falls das Sozialamt vom Beschenkten die Übernahme der Sozialhilfe-Kosten verlangt, weil der Schenker zwischenzeitlich verarmt oder pflegebedürftig ist. Die Zehnjahresfrist wird nicht gehemmt, obwohl der Schenker ein lebenslanges Nießbrauchsrecht hat. Jedoch könnten Mieteinnahmen aus der spanischen Immobilie vom Sozialamt gepfändet werden.

Deine Ferienimmobilie für 2 bis 3 Euro verkaufen

Durch die Corona-Krise 2020 liegt auch der Markt für Ferienimmobilien am Boden. Doch Not macht erfinderisch. Auf der britischen Webseite Prize Villas kannst du jetzt deine Traumvilla für 2 bis 3 Euro kaufen – wenn du Glück hast. Du kennst das Prinzip vermutlich bereits vom TV-Sender RTL. Dort kannst du während einer Sportsendung 10.000 Euro gewinnen, indem du das Lösungswort »Tor« in eine SMS packst. Die SMS kostet 50 Cent oder so. Damit verdient sich der Geldpreis von selbst, falls mindestens 20.000 RTL-Zuschauer anrufen. Aber nur EINER ist der glückliche Gewinner der 10.000 Euro.

Jetzt kannst du also deine Ferienimmobilie auf Prize Villas für z.B. 2,50 Euro anbieten. So einen kleinen Betrag kann jeder erübrigen und sein Glück versuchen, ohne ein Risiko einzugehen. Du möchtest aber in Wirklichkeit 374.000 Euro dafür erlösen. Dann bittest du in deinem Verkaufsangebot 176.000 Interessenten je 2,50 Euro einzuzahlen. Sobald diese Anzahl von Menschen ihre 2,50 Euro eingezahlt haben, wird von dem Betreiber der Plattform ausgelost, wer der glückliche Gewinner ist und die Villa für 2,50 Euro in Besitz nehmen darf. Alle anderen 175.999 Mitbieter gehen leer aus. Die Betreiber von Prize Villas kassieren 15% des Immobilienpreises (daher benötigst du 176.000 Einzahler und nicht nur 149.600, damit dir 374.000 Euro übrig bleiben). Davon musst du noch die Umschreibungskosten der Immobilie und die Gewinnsteuern bezahlen sowie mindestens 1% der Einnahme für einen milden Zweck spenden. Welcher Verein deine Spende bekommen soll, bestimmst du.

Was passiert, wenn z.B. nur 5.000 Teilnehmer ihre 2,50 Euro einzahlen? Musst du dann deine Villa für 12.500 Euro verscherbeln? Nein! Die Angebotsfrist läuft nach spätestens 6 Monaten aus, auch wenn die geforderte Bieterzahl nicht erreicht ist. Du hast dann 48 Stunden Bedenkzeit, ob du dich von deiner Immobilie zu diesem niedrigen Preis trennen möchtest. Falls nein, dann kriegt der Gewinner nicht die Immobilie, sondern 70% des eingenommenen Geldes als Bar-Gewinn. Du als Initiator des Angebots gehst komplett leer aus, behältst aber immerhin deine Ferienimmobilie.

Nach britischen Gesetzen über Glücksspiel ist dieses Angebot erlaubt. Ob das auch in der EU so gesehen wird, ist offen. Offenbar spielt bei der britischen Erlaubnis eine Rolle, dass die Glücksspielaktion einem milden Zweck dient. Vielleicht sehen wir auch bald so ein Angebot in Deutschland?

Von Wolfgang Zöllner

Du bist auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus in Andalusien? Bei uns findest du eine aktuelle Auswahl an Immobilien an der Costa del Sol und anderer Regionen in Andalusien.

Immobilien in Andalusien

Anzeige
Anzeige
Booking.com
Andalusien Reiseführer

Andalusien Reiseführer

13 Städte, 15 weiße Dörfer, 9 Natur-Highlights, 4 Küsten, 4 Routen und jede Menge echte Geheimtipps – das alles findest du im großartigen Andalusien Reiseführer von Sara und Marco, den beiden Gründern von Love and Compass.

» Mehr Informationen