Deine Rechte bei Flugverspätung und Gepäckverlust

Wenn dein Flug nach Andalusien oder egal wohin mal nicht wie geplant verläuft, kann dir die EU-Fluggastrechte-Verordnung helfen. Deine Rechte bei Verspätungen, Streichungen, Überbuchungen und Gepäckverlust und wie du diese in Anspruch nehmen kannst.
Fluggastrechte
Schilder auf dem Flughafen in Málaga ( Jose AS Reyes / Shutterstock.com )

Deine Rechte als Passagier

Egal ob dein Flieger Verspätung hat, überbucht ist, dein Flug ganz ausgefallen ist oder dein Gepäck nicht ankommt: Wenn deine Reise mit dem Flugzeug nicht problemlos verläuft, hast du Rechte und Ansprüche. Viele kennen diese allerdings nicht und verzichten viel zu oft darauf eine ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.

Deine Rechte und Ansprüche sind in der EU-Fluggastrechtverordnung und im Vertrag von Montreal festgelegt. Wir geben dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen, damit du schnell und unkompliziert handeln kannst.

Deine Rechte bei Flugverspätung oder Flugausfall

Eins vorweg: Im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls, kannst du ohne großen Aufwand deine rechtlichen Ansprüche geltend machen. Dafür gibt es zahlreiche Helfer bei Flugverspätungen, die dir den bürokratischen Aufwand komplett abnehmen.

Einen Anspruch auf Verspätung hast ab zwei Stunden, für eine Flugstrecke kleiner gleich 1.500 km. Ab fünf Stunden Verspätung kannst du kostenlos vom Flug zurücktreten. Ist die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich, stehen dir Entschädigungszahlungen zu. Diese liegen - je nach Dauer der Verspätung und Flugstrecke - zwischen 250 bis 600 Euro.

Doch nicht für jede Verspätung kann die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel hast du bei wetterbedingten Verspätungen oder Streik keinen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Falle muss dir deine Airline aber Essen und Getränke zur Verfügung stellen, dir zwei Telefonate ermöglichen und gegebenenfalls für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen.

Deine Rechte bei Flugumbuchung

Auch im Falle einer Flugumbuchung steht dir eine Entschädigung zu. In der EU-Fluggastverordnung spricht man in diesem Fall von einer Nichtbeförderung. Die Entschädigungssumme liegt hier ebenfalls bei 250 bis 600 Euro.

Natürlich muss dir die Fluggesellschaft einen Ersatzflug zur Verfügung stellen oder dir den Kaufpreis deines Tickets erstatten, falls du mit dem neuen Flug nicht einverstanden bist. Bei einer Umbuchung dürfen auch keine keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.

Mit Gutscheinen darf die Entschädigung nur gezahlt werden, wenn du dem ausdrücklich zustimmst.

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Gepäckverlust – alles rund um den Koffer

Bei Direktflügen gehen nur sehr wenige Koffer und Gepäckstücke verloren. Das passiert viel häufiger bei kombinierten Flügen. Insgesamt kommen ca. 7 von 1.000 Koffern nicht wieder beim Fluggast an. Fast alle verlorengegangenen Gepäckstücke tauchen allerdings in den nächsten 48 Stunden wieder auf.

Wenn dein Koffer nicht auf dem Gepäckband dabei war, solltest du unverzüglich zum "Lost & Found Schalter" am Flughafen gehen und den Verlust reklamieren. Dafür benötigst du dein Flugticket und den Gepäckabschnitt. Nachdem du deinen Koffer beschrieben hast, wird dir dieser – sobald er wieder aufgetaucht ist – zu deiner angegebenen Adresse geliefert. Tipp: Du solltest in oder an jedem Gepäckstück deine Adresse anbringen. Im Koffer ist eine Telefonnummer nützlich, unter der du auch im Ausland erreichbar bist.

Wurde dein Koffer während des Transportes beschädigt, solltest du das auch am "Lost & Found Schalter" reklamieren. Dafür hast du insgesamt sieben Tage Zeit.

Im Falle eines Gepäckverlustes darfst du auf Kosten der Fluggesellschaft die nötigsten Dinge wie Kleidung und Kosmetikartikel kaufen. Die Höhe der Summe unterscheidet sich und hängt auch vom Flugpreis ab. Wichtig: Bei fast allen Airlines musst du in Vorkasse treten. Auf jeden Fall alle Quittungen aufbewahren!

Falls dein Koffer nicht wieder auftaucht, steht dir eine Entschädigungszahlung zu. Diese beläuft sich auf ca. 1.300 Euro. Bei wertvollen Sachen im Koffer ist es deshalb ratsam noch eine zusätzliche Gepäckversicherung abzuschließen.

Die Gepäckermittlung am Flughafen Málaga findest du in Terminal T3. Für alle anderen Flughäfen in Andalusien frage am besten bei der betreffenden Fluggesellschaft nach.

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